| Kreis Nordfriesland zur Heizkostenpauschale - 2005 |
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| Geschrieben von Admin | |
| 21. 02. 2006 | |
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Gute Beratungsqualität in den Sozialzentren Nach diesen Vorgaben werden in begründeten Fällen auch höhere Heizkosten erstattet, die die Pauschale übersteigen. Beispielgründe sind schlecht isolierte Wohnungen, sehr hohe Räume oder extrem kalte Winter. Die Erwerbslosen-Initiative NF allerdings behauptete in einer Pressemitteilung vom 18. Februar, die Sozialzentren hätten in der Regel die Auskunft erteilt, erhöhte Kosten könnten nicht erstattet werden. »Ich gehe davon aus, dass die Sozialzentren ihre Kunden auch auf diese Möglichkeit hingewiesen haben«, erklärt Dr. Gabriele Lamers. Sie leitet das Amt für Jugend, Familie und Soziales des Kreises. »Gegen die Höhe der Heizkosten sind sehr wenige Widersprüche eingelegt worden. Das zeigt, dass unsere Pauschale den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht und dass im Bedarfsfall nachbewilligt worden ist.« Deshalb weist Gabriele Lamers die Aussagen der Erwerbslosen-Initiative zurück: »Die Sozialzentren führen die Beratungsgespräche auf Grundlage unserer Merkblätter«, betont sie. »Auch wenn einzelne Fehler nicht ausgeschlossen werden können, ist es nicht denkbar, dass sie durchgängig nicht auf die Möglichkeit höherer Leistungen hingewiesen haben sollen.« Ebenfalls kein Verständnis hat Lamers für die Behauptung der Initiative, auch in anderen Fällen seien gesetzliche Leistungen verweigert worden: »Mit solchen pauschalen, nicht durch Tatsachen untermauerten Vorwürfen zieht die Initiative die gute Arbeit der vielen engagierten Menschen in den Sozialzentren in Zweifel«, sagt sie. Grundsätzlich jedoch begrüße sie, dass es im Kreisgebiet eine Erwerbslosen-Organisation gebe: »Mir ist es wichtig, dass wir ständig in Kontakt miteinander bleiben. Deshalb bin ich auch gern zu Gesprächen bereit.« Die tatsächliche Anzahl der Fehlbescheide werden die in der nächsten Zeit eingehenden Überprüfungsantrage belegen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass auch für die in der nächsten Zeit eingehenden Nachforderungen der Vermieter und Energieversorger ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten gestellt werden kann. Ob die Kosten übernommen oder als Kredit gewährt werden können, muss dann im Einzelfall geprüft werden. |
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| Letzte Aktualisierung ( 02. 05. 2006 ) |
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