| Pressemitteilung der Initiative zu Heizkosten AlgII - 2005 |
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| Geschrieben von Admin | |
| 18. 02. 2006 | |
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Kurskorrektur vom Kreis Nordfriesland bestätigt Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Antragstellern im Jahr 2005 bei Anfrage von den Sachbearbeiter/innen der Sozialzentren in der Regel mitgeteilt wurde, dass erhöhte Leistungen nicht erstattet werden könnten. Die Erwerbslosen Initiative Nordfriesland empfiehlt daher allen Leistungsbeziehern, die nicht die tatsächlich angefallenen Heizkosten erstattet bekommen haben, einen begründeten Überprüfungsantrag nach §44 SGB X zu stellen, damit geprüft werden kann, ob rückwirkend Heizkosten zu erstatten sind. Da auch in anderen Fällen gesetzlich zustehende Leistungen verweigert wurden, empfehlen wie allen Antragstellern, sich von unabhängiger Seite beraten zu lassen. |
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| Letzte Aktualisierung ( 02. 05. 2006 ) |
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