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06. 02. 2012
 
 
Pressemitteilung der Initiative zu Heizkosten AlgII - 2005 Drucken E-Mail
Geschrieben von Admin   
18. 02. 2006

Kurskorrektur vom Kreis Nordfriesland bestätigt

Erstmals wurde der Erwerbslosen Initiative Nordfriesland nach einer Anfrage im Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises Nordfriesland am 13.02.06 schriftlich bestätigt, dass die Antragsteller von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) bei einem Heizkostenbedarf, der über der vom Kreis Nordfriesland festgelegten Heizkostenpauschale liegt, diese zusätzlich einfordern können. Hierbei werden die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Antragstellern im Jahr 2005 bei Anfrage von den Sachbearbeiter/innen der Sozialzentren in der Regel mitgeteilt wurde, dass erhöhte Leistungen nicht erstattet werden könnten.
Dass diese pauschalen Auskünfte somit falsch waren, bestätigt der Kreis Nordfriesland jetzt erstmals selbst.

Die Erwerbslosen Initiative Nordfriesland empfiehlt daher allen Leistungsbeziehern, die nicht die tatsächlich angefallenen Heizkosten erstattet bekommen haben, einen begründeten Überprüfungsantrag nach §44 SGB X zu stellen, damit geprüft werden kann, ob rückwirkend Heizkosten zu erstatten sind.

Da auch in anderen Fällen gesetzlich zustehende Leistungen verweigert wurden, empfehlen wie allen Antragstellern, sich von unabhängiger Seite beraten zu lassen.
Die Erwerbslosen Initiative Nordfriesland in Husum und die Beschäftigungsinitiative Nordfriesland e.V.  in Bredstedt stehen Antragstellern gerne helfend zur Seite.

> Was tun wenn der Bescheid kommt
> Infos Heizkostenpauschalen 2005
> Widerspruch Heizkosten
> Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
> SG Oldenburg 01.11.2005

>> Checkliste ALG II - Bescheid

Letzte Aktualisierung ( 02. 05. 2006 )
 
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