| WASG zur Übernahme von Bewerbungskosten |
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| Geschrieben von Admin | |
| 03. 08. 2006 | |
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WASG fordert ALG II - Empfänger auf, die Übernahme von Bewerbungskosten zu verlangen Mittlerweile melden sich immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskosten-übernahme nicht mehr erstattet wird. Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitar-beitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden. Dies empfindet die AG Soziales als besonders ärgerlich. Die Bewerbungskosten aus dem Regel-satz zu bestreiten ist den Betroffenen nicht möglich, da die Regelsatzverordnung dafür keinen Posten übrig hat. "Da in dem Regelsatz auch wirklich alle Ausgaben von Fahrkosten bis zu Kosten für Hygieneartikel geregelt sind, dürfen ALG II - Empfänger faktisch gar kein Geld für Bewer-bungskosten ausgeben", erklärt Thomas Repp von der AG Soziales der WASG in Schleswig-Holstein. Auf Anfrage der AG Soziales erklärte Frau Braun von der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dass die Argen beziehungsweise die Sozialzentren in den optierenden Kreisen die Kostenübernahme für Bewerbungen selbstständig händeln. Es gäbe keine Direktive des Bundesministeriums, dass die Kosten nicht übernommen werden sollen. Es könne jedoch sein, dass die Argen und Sozialzentren die vom Bund bereit gestellten Gelder für integrative Maß-nahmen - Bewerbungen gehören dazu - schon ausgegeben oder in feste Projekte gebunden hät-ten. "Es kann nicht sein, dass ein ALG II - Empfänger von dem wenigen Geld, das ihm zur Verfügung steht auch noch die Bewerbungskosten tragen soll, obwohl er dafür gar kein Geld erhält", meint hierzu Thomas Repp von der AG Soziales. "Andererseits kann es auch nicht sein, dass ihm die Chance genommen wird sich zu bewerben, nur weil Behörden die bereitgestellten Mittel nicht or-dentlich verwalten." Die AG Soziales rät daher dringend allen Betroffenen die Übernahme der Be-werbungskosten zu verlangen. Sollte diese verweigert werden rät die AG dazu umgehend eine der Erwerbsloseninitiativen oder einen Anwalt aufzusuchen. Sollten Fälle in Schleswig-Holstein auftre-ten, in denen die Übernahme von Bewerbungskosten verweigert wird, bittet die AG Soziales um eine kurze Meldung an die AG Soziales, entweder schriftlich an: WASG-AG Soziales, Gurlittstra-ße 22, 25813 Husum oder per Mail an: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können "Nur wenn wir von solchen Fällen hören, können wir auch politischen Druck auf die maßgeblichen Stellen ausüben", erklärt Repp. Für die AG Soziales Thomas Repp |
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