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05. 09. 2010
 
 
Ansprüche sichern - Überprüfungsanträge stellen! Drucken E-Mail
Geschrieben von Admin   
08. 11. 2008

Das hessische Landessozialgericht hatte am Donnerstag (29.Oktober) verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen bei Hartz IV geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben.

Es besteht die Hoffnung, dass gerade die völlig unzureichenden Regelsätze für Kinder vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werden, was für die betroffenen Antragsteller eine erhebliche Nachzahlung bedeuten kann..

Deshalb rät das Erwerbslosen Forum Deutschland , dass Betroffene sich unbedingt noch vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre eventuellen Ansprüche für die Vergangenheit sichern sollen.

Bei höchstrichterlichen Entscheidungen gilt eine Sonderregelung, wonach Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher sog. Überprüfungsanträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten. (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf seinen Webseiten sogenannte Überprüfungsanträge und Widersprüche  zur Verfügung und weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahresfrist, nicht mehr berücksichtigt werden.

(1) Überprüfungsantrag
(2) Widerspruch
(3) Klage

 

Letzte Aktualisierung ( 19. 11. 2008 )
 
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