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05. 09. 2010
 
 
Landessozialgericht Hessen lässt Regelsätze prüfen Drucken E-Mail
Geschrieben von Admin   
14. 08. 2008
Als sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Partitätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB Wirtschaftswissenschaften, Projekt "Soziale Gerechtigkeit" an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main beauftragt

Darmstadt – Erstmalig seit Einführung von Hartz IV hat ein ranghohes Landessozialgericht ein Gutachten zu den Regelsätzen bei Hartz IV in  Auftrag gegeben. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen, und hatte dies 2004 in ihrer Klage ausführlich vorgetragen.

Die vom Landessozialgericht beauftragten Gutachter sollen nun gezielt Aussagen zu den Methoden und der Geeignetheit der Bedarfsermittlung der Regelsätze durch die Bundesregierung machen. Ebenso soll überprüft werden, ob die SGB II- und SGB XII-Regelsatzleistungen überhaupt familiengerecht sind und die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen ermöglichen.

Insbesondere interessiert die Darmstädter Landessozialrichter aber auch, ob die Schulbildung und damit verbundene Kosten in den Regelsätzen überhaupt berücksichtigt wurden und sind. Dies wurde vor allen von Erwerbsloseninitiativen und Wohlfahrtverbänden immer wieder heftig kritisiert, da nach deren Ansicht kein Cent für Bildung und Kommunikation bei Kindern vorgesehen ist.

Mit seinem Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 geht der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes einen außergewöhnlichen Weg, den nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland und der hier mit involvierten Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. aus Eschwege (Nordhessen) das Bundessozialgericht bisher immer wieder vermieden hat und dem Gesetzgeber sogar zugestanden hatte, dass er in der Bestimmung der Methoden zur Bedarfsermittlung frei entscheiden könne.

Die Kritiker von Hartz IV bemängeln jedoch seit Jahren die schon in der Sozialhilfe eingeführte Methode der Einkommen- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch die Bundesregierung. Diese sei keineswegs ein geeignetes  Referenzsystem, um Regelsätze zu bilden.

Quelle Erwerbslosenforum Deutschland  

Letzte Aktualisierung ( 31. 08. 2008 )
 
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