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Die Erwerbslosen-Initiative-Nordfriesland wird am 24.04.08 einige Fragen zu den Kosten der Unterkunft und der Heizung bei der Sozialausschußsitzung des KreisesNordfriesland einreichen. Mittlerweile gibt es ausreichend Urteile der Sozialgerichte, die die Praxis des Kreises Nordfriesland zweifelhaft erscheinen lassen. Nur ist es wie im richtigen Leben: Sich regen bringt Segen. Wer keinen Widerspruch schreibt, bekommt auch nichts!
Die Sitzung findet ab 13.00 Uhr im Kreishaus statt und ist öffentlich.
>> Download der Anfrage
Auszug aus der Antwort vom 21.05.2008 "Eine Erhöhung des pauschal festgesetzten Bedarfs kann wegen der Individualität des Einzelfalles angezeigt sein. "
Stellungnahme Ei-Nf: Leider wurde uns im Frühjahr 2008 von mehreren Antragstellern gesagt, dass ein Anfrage auf höhere Heizkosten mündlich abgelehnt wurde, es hier also neben einem Informationsdefizit für Antragsteller noch ein weiteres für Sachbearbeiter/innen gibt. Das bringt uns zu 4 Problemen: 1) die Sachbearbeiter haben nicht immer recht 2) mündliche Anfragen sind nicht belegbar 3) auf mündliche Anfagen kann man keinen Widerspruch schreiben 4) mündliche Anfragen bringen im Zweifelsfall kein Geld Glücklicherweise können wir diese anordnungswidrige Praxis durch einen schriftlichen Antrag mit schriftlicher pauschaler Ablehnung belegen. Merke: Reden ist Silber, Schreiben ist Gold 
Was uns wieder zu dem Wunsch nach einem Merkblatt mit Rechten und Pflichten für ALGII-Bezieher bringt - das können ja dann auch die Sachbearbeiter/innen mal durchlesen. >> Download Stellungnahme Kreis NF
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